2. Pfarreirat

Allgemeines:

 

Die Aufgaben des Pfarreirates ergeben sich aus der Satzung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin (Amtsblatt Erzbistum Berlin 07/2022), insbesondere aus § 19, (https://www.dioezesanrat-berlin.de/fileadmin/_subsites/_Dizesanrat_Berlin/Publikationen/Satzungen/2022-07_Satzung_Pfarreirat_Gemeinderat__.pdf).

 

Der Pfarreirat ist für die Koordinierung der gesamten Pastoral und des Informationsaustausches innerhalb der Pfarrei zuständig. In enger Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten und dem Pastoralteam (Pfarrer, ggf. weitere Geistliche, Verwaltungsleitung und Hauptamtliche sowie berufene weitere Mitglieder) ist er für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Pastoralkonzepts verantwortlich, somit für die pastorale Ausrichtung und die Entwicklung von Konzepten in pastoralen Handlungsfeldern. Weiterhin gehören zu seinen Aufgaben die Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Gemeinden, die Vertretung der Anliegen der Pfarrei in der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit), die Ausarbeitung einer Gottesdienstordnung und die ökumenische Zusammenarbeit.

 

Dem Pfarreirat gehören bis zu sechs gewählte Mitglieder, der Pfarrer, Vertreter der Gemeinderäte, des Kirchenvorstandes, der Orte kirchlichen Lebens sowie weitere Personen als gleichberechtigt stimmberechtigte Mitglieder an.

 

Der Pfarreirat wurde 2025 für fünf Jahre gewählt. Ab 2030 beträgt die Amtszeit jeweils vier Jahre.

Mitglieder:

 

Gewählte Mitglieder:

 

Regina Bomke, Daniel Kauter-Krage, Uwe Lipowski, Jonas Niemeier


Gewählte Mitglieder aus den Gemeinderäten:

 

Sylvia Klaus, Bernhard Kleineidam, Christine Kühn, Ulrich Kühn, Monika Schellhardt, Barbara Zalud, Roland Rauhut, Wolfgang Rauhut, Roland Klemt


Vertreterinnen der Orte kirchlichen Lebens:

 

Schw. Ruth für das Kloster Alexanderdorf und Frau Claudia Paulin für den Archor-Hof e.V.


berufenes Mitglied:

 

Frau Dr. Liebold

Protokolle: